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Sehr geehrte Damen und Herren,


Labormitarbeiterinnen und -mitarbeiter sind in ihrer Tätigkeit laufend chemischen Substanzen und Gefahrstoffen ausgesetzt. Deshalb gilt es, im Labor bei allen Arbeitsprozessen besondere Vorsicht walten zu lassen. Wir zeigen Ihnen auf, wie durch eine Gefährdungsbeurteilung potenzielle Gefahrenquellen identifiziert und durch die Implementierung geeigneter Schutzmaßnahmen entschärft werden.


Außerdem lesen Sie in dieser Ausgabe, welche Aufgaben Immissionsschutzbeauftragte haben und worauf es jetzt beim Verbot von Mikroplastik seit Mitte Oktober 2023 ankommt.

ARBEITSSICHERHEIT

Gefährdungsbeurteilung in Laboren – auf Nummer sicher gehen! 

Identifikation und Prävention potenzieller Gefahrenquellen. 


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UMWELTSCHUTZ

Was machen Immissionsschutz-beauftragte? 

Optimierung betrieblicher Prozesse nach immissionsschutzrechtlichen Perspektiven.


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CHEMIKALIENRECHT

Mikroplastik verboten – worauf es jetzt ankommt

Nach der EU-REACH-Verordnung gilt: Inverkehrbringen von Mikroperlen in Kosmetika untersagt.


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