Vertriebsinfo zum Höchstrechnungszins
Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, wird der Höchstrechnungszins angepasst. Diese Änderung hat direkte Auswirkungen auf die Produktgestaltung und die Renditeerwartungen unserer Lebens- und Risikoversicherungen.
Was bedeutet die Anhebung des Höchstrechnungszinses für Ihren Vertrag?
Sie müssen sich um nichts kümmern! Bereits bei Vertragsabschluss legen Sie die Höhe der gewünschten garantierten Berufsunfähigkeits- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente fest.
Durch die Anhebung des Höchstrechnungszinses können die garantierten Leistungen für Neugeschäfte ab 2025 bei gleichbleibendem Beitrag steigen. Wir werden für Sie prüfen, ob eine Umstellung auf den im Jahr 2025 gültigen Neugeschäftstarif zu höheren garantierten Leistungen führt, und informieren Sie bis spätestens zum 30.06.2025 darüber.
So können Sie bereits heute einen Vertrag abschließen, ohne Nachteile in Kauf nehmen zu müssen.
Weitere Informationen finden Sie in unseren Vertriebsinformationen im Zurich Maklerweb: