Eagle Star + SBU, neues Online-Verbraucherschutzgesetz, Warentransport, Top-PHV, E-MobilSchutz, Vertrauensschaden, Vending, Junior-BU-Reminder
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Liebe Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartner,


der Juni ist Hochsaison: Die Tage sind lang, Geschäfte laufen bis spät in den Abend, Online-Abschlüsse nehmen zu und viele Projekte sollen "noch vor den Ferien" erledigt werden. Gleichzeitig rücken Prävention und Rechtssicherheit stärker in den Fokus – vom neuen Verbraucherschutzgesetz für Online-Verträge über den Schutz bei schweren Erkrankungen bis hin zu modernen Verkaufsformen wie Vending-Automaten, die rund um die Uhr Umsatz bringen.


Mit dem Eagle Star Krankheits-Schutzbrief als Ergänzung zur SBU, klaren Hinweisen zum neuen Widerrufsbutton, zielgenauer Warentransportversicherung, einer bei Stiftung Warentest ausgezeichneten Privathaftpflicht, unserem E-MobilSchutz für alles Elektrische, starken Argumenten zur Vertrauensschadenversicherung, einem frischen Blick auf das boomende Vending-Geschäft und dem Reminder zur Junior BU+ mit Stichtag 31.07. geben wir Ihnen kompakte Juni-Impulse für Ihre Beratung.


Nutzen Sie den Monat, um Risiken frühzeitig anzusprechen und Ihren Kunden zu zeigen: Vorsorge beginnt lange vor dem Schadenfall.


Herzliche Grüße


Ihr Zurich Team

Das sind die heutigen Inhalte:

  • Wenn Diagnose alles ändert: Eagle Star Krankheits-Schutzbrief als starke Ergänzung zur SBU
  • Klick, Vertrag, Widerrufsbutton: Neues Verbraucherschutzgesetz ab 19.06. für Online-Abschlüsse
  • Mehr als Spediteurs-Haftung: Warentransportversicherung für Handel und Produktion
  • Ausgezeichnet abgesichert: Privathaftpflicht von Zurich mit Bestnote bei Stiftung Warentest
  • Strom statt Sprit: E-MobilSchutz für Roller, Bikes & Co.
  • Tatort Betrieb: Mitarbeiterkriminalität und Vertrauensschadenversicherung
  • Rund um die Uhr verkaufen: Vending-Automaten clever absichern
  • Letzter Aufruf Junior-BU: Bis 31.07. Schülerstatus sichern


Wenn Diagnose alles ändert: Eagle Star Krankheits-Schutzbrief als starke Ergänzung zur SBU


Manche Diagnosen verändern alles – und zwar sofort. Erhält Ihr Kunde die Diagnose Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall, braucht er neben guter medizinischer Versorgung vor allem finanziellen Spielraum: für zusätzliche Behandlungen, eine Auszeit, Kinderbetreuung oder Unterstützung im Alltag.


Hilft die SBU direkt nach Diagnosestellung weiter? Meist erst, wenn eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Der Eagle Star Krankheits-Schutzbrief setzt früher an: Er leistet bereits bei Diagnose einer von 75 schweren Erkrankungen – unabhängig davon, ob Ihr Kunde berufsunfähig wird.

Damit ergänzt er die SBU ideal: Die SBU sichert das Einkommen bei Berufsunfähigkeit. Der Krankheits-Schutzbrief schafft sofort Kapital, wenn eine schwere Erkrankung das Leben verändert.

Nutzen Sie diesen Impuls im Juni, um in Ihren Vorsorgegesprächen diese wichtige Versorgungslücke zu schließen – bevor es ernst wird.


Hier finden Sie alle spannenden Infos, die Sie brauchen:


Der Eagle Star Krankheits-Schutzbrief im Maklerweb »

Klick, Vertrag, Widerrufsbutton: Neues Verbraucherschutzgesetz ab 19.06. für Online-Abschlüsse


Online-Abschlüsse sind bequem – aber rechtlich sensibel. Zum 19.06.2026 treten neue gesetzliche Anforderungen im Verbraucherschutz in Kraft. Ziel der Regelung ist es, dass Verbraucher online geschlossene Verträge künftig auch online widerrufen können.


Anbieter von Webseiten, die einen Online-Vertragsabschluss ermöglichen, müssen daher ab diesem Zeitpunkt eine Widerrufsfunktion (sog. "Widerrufsbutton") bereitstellen.

Die neuen gesetzlichen Anforderungen gelten ausschließlich für Online-Vertragsabschlüsse durch Verbraucher (Endkunden), bei denen der Vertrag vollständig digital und ohne persönliche Beratung zustande kommt.


Für Sie als Maklerin oder Makler ist das der perfekte Aufhänger, um mit Online-affinen Kunden über Prozesse, Rechtssicherheit und saubere Trennung zwischen persönlicher Beratung und rein digitalen Abschlüssen zu sprechen.


Hier schnell einloggen und die wichtigen Hinweise lesen:


Online-Abschluss & Widerruf: Das ändert sich ab 19.06.2026 »

Mehr als die Haftung des Beförderers: Warentransportversicherung für Handel und Produktion


Volle Ware, begrenzte Haftung? Viele Unternehmen wissen nicht: Der Beförderer haftet gesetzlich nach HGB – und oft nicht in Höhe des vollen Warenwerts. Das kann im Schadenfall teuer werden.


Mit der Zurich Warentransportversicherung sichern Sie Ihre Kunden passgenau ab – einmalig oder als Jahresvertrag. So bleibt die Ware finanziell geschützt, auch wenn unterwegs etwas schiefgeht.

Nutzen Sie dieses Potenzial im Jahresgespräch mit Kunden aus Handel und produzierendem Gewerbe – besonders jetzt, wo viele Warenströme vor der Sommerpause noch einmal anziehen.


Machen Sie sich schlau hier im Maklerweb:


Alles zur Warentransportversicherung »

Ausgezeichnet abgesichert: Privathaftpflicht von Zurich mit Bestnote bei Stiftung Warentest


Privatkunden lieben Orientierung – und Testsiegel sprechen Bände. Im aktuellen Vergleich (Heft 06/2026) der Stiftung Warentest erhielt die Privathaftpflichtversicherung von Zurich die Bestnote.


Für Sie ist das ein starkes Verkaufsargument: Sie können sich auf eine getestete Qualität berufen und gleichzeitig Ihren Kunden zeigen, dass moderner Haftpflichtschutz nicht kompliziert sein muss.


Hier gibt's alle Highlights und Infos zum Produkt:


PrivatSchutz Haftpflichtversicherung im Maklerweb »

Strom statt Sprit: E-MobilSchutz für Roller, Bikes & Co.


Ob E-Roller, E-Scooter, Segways, E-Bike oder Pedelec: Im Juni sind viele Ihrer Kunden elektrisch unterwegs.


Genau hier setzt unser E-MobilSchutz an – mit passender und umfassender Absicherung für nahezu alles, was elektrisch bewegt wird.

Und das nicht nur unterwegs auf der Straße, sondern auch beim Laden. Einmalig am Markt: Unser E-MobilSchutz deckt auch Schäden am Herzstück, dem Akku.

Nutzen Sie die E-Mobilitäts-Saison, um Ihre Kunden auf diesen speziellen Schutz aufmerksam zu machen – vom Freizeitfahrer bis zum Pendler.


Sie wollen Infos und möchten schnell die Prämie rechnen? Alles hier:


E-MobilSchutz im Zurich Maklerweb »

Tatort Betrieb: Mitarbeiterkriminalität und Vertrauensschadenversicherung


Betrug am Parkautomaten!

Wir haben für Sie Pressenachrichten über Fälle von Mitarbeiterkriminalität zusammengestellt – spannender als ein Tatort. Blättern Sie in der beigefügten Presseübersicht: Sie zeigt, wie real das Risiko ist und wie schnell Unternehmen in finanzielle Schieflage geraten können:


Pressemeldungen zum Thema Mitarbeiterkriminalität »

Damit haben Sie die besten Argumente, um jetzt mit Ihren Gewerbekunden das Thema Vertrauensschadenversicherung anzusprechen. Der Juni eignet sich ideal, um dieses „unbequeme“ Thema auf den Tisch zu bringen – faktenbasiert, anschaulich und mit klaren Lösungswegen.


Machen Sie sich hier mit den Details vertraut:


Alles zur Vertrauensschadenversicherung »

Rund um die Uhr verkaufen: Vending-Automaten clever absichern


24/7 shoppen liegt im Trend: Verkaufsautomaten finden wir längst nicht mehr nur am Bahnhof, sondern immer häufiger beim Hofladen, Metzger oder Blumenhändler. Ein Snack hier, frische Eier dort, Pizza aus dem Backautomaten – der Juni ist Hochsaison für spontanen Einkauf "to go".


Gut zu wissen: Wir versichern diese Vending-Lösungen, sofern kein Alkohol oder Tabak angeboten wird und kein Bargeldeinwurf vorhanden ist. Konkret sind z. B. versicherbar:

  • Warenverkaufsautomat
  • Warenverkaufsautomat im Innenbereich
  • Backautomat im Außenbereich, z. B. für Pizzen

Sprechen Sie Ihre gewerblichen Kunden mit Hofläden, Metzgereien oder anderen 24/7-Angeboten gezielt auf dieses Thema an – oft ist ihnen nicht bewusst, dass Zurich genau diese modernen Verkaufsformen mit absichert.


Hier beim Thema Maschinenversicherung finden Sie alles Wissenswerte:


Die FirmenSchutz Maschinenversicherung »

Letzter Aufruf Junior-BU: Bis 31.07. Schülerstatus sichern


Damit Sie nicht sagen, Sie hätten es nicht gewusst!

Scherz beiseite, bis zum 31.07. kann der Antrag als Schüler bzw. Schülerin gestellt werden – unabhängig von der tatsächlichen Beendigung der Schulzeit. Hierdurch kann die im Vergleich zur Ausbildung oftmals günstigere Einstufung in die BU als Schüler gesichert werden.


Nutzen Sie den Juni als Erinnerungsmonat: Sprechen Sie gezielt Familien mit älteren Schülerinnen und Schülern an und weisen Sie auf diese Frist hin. So helfen Sie Ihren Kunden, sich bessere Konditionen zu sichern – und stärken zugleich die Bindung durch vorausschauende Beratung.


Argumente für Sie und Ihre Kunden gibt es genügend hier:


Die Junior BU+ im Maklerweb »

    

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