Liebe Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartner,
das Thema Waren und Einfuhrzölle beherrscht in diesen Tagen die politische Landschaft.
Was ist aber mit Waren, die beschädigt ihr Ziel erreichen? Grundsätzlich wird die Höhe des Zolls anhand des Wertes der eingeführten Waren, unabhängig von deren Zustand, errechnet. Rückerstattungen sind in Einzelfällen möglich.
Nichtsdestotrotz ist die Ware unbrauchbar und der finanzielle Verlust dadurch groß. Schlimmer ist es sogar noch, wenn die Transportgüter gar nicht erst am Zielort ankommen, weil sie auf dem Transportweg gestohlen wurden.
Die Haftung der Spediteure oder Frachtführer ist in den meisten Fällen begrenzt.
Hier muss guter Rat nicht teuer sein. Mit einer Warentransportversicherung ist Ihr Gewerbekunde exzellent gegen die vielen Risiken auf dem Transportweg abgesichert.
Übrigens: Die erste Form einer Versicherung war tatsächlich die Absicherung von Waren während eines Transportes. Im zweiten Jahrtausend v. Chr. organisierten sich Karawanenteilnehmer in Babylon, um Verluste einzelner Mitglieder gemeinsam zu tragen.
Wenn das mal nicht ein zusätzliches Verkaufsargument für eine Warentransportversicherung ist!
Mit herzlichen Grüßen
Ihr Zurich Newsletter-Team