Warentransportversicherung, Rückdatierungs-Aktion Protection, Schadenfall Vertrauensschadenversicherung, Rund um Drohnen
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Liebe Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartner,

das Thema Waren und Einfuhrzölle beherrscht in diesen Tagen die politische Landschaft.

Was ist aber mit Waren, die beschädigt ihr Ziel erreichen? Grundsätzlich wird die Höhe des Zolls anhand des Wertes der eingeführten Waren, unabhängig von deren Zustand, errechnet. Rückerstattungen sind in Einzelfällen möglich.


Nichtsdestotrotz ist die Ware unbrauchbar und der finanzielle Verlust dadurch groß. Schlimmer ist es sogar noch, wenn die Transportgüter gar nicht erst am Zielort ankommen, weil sie auf dem Transportweg gestohlen wurden.
Die Haftung der Spediteure oder Frachtführer ist in den meisten Fällen begrenzt.
Hier muss guter Rat nicht teuer sein. Mit einer Warentransportversicherung ist Ihr Gewerbekunde exzellent gegen die vielen Risiken auf dem Transportweg abgesichert.

Übrigens: Die erste Form einer Versicherung war tatsächlich die Absicherung von Waren während eines Transportes. Im zweiten Jahrtausend v. Chr. organisierten sich Karawanenteilnehmer in Babylon, um Verluste einzelner Mitglieder gemeinsam zu tragen.

Wenn das mal nicht ein zusätzliches Verkaufsargument für eine Warentransportversicherung ist!


Mit herzlichen Grüßen


Ihr Zurich Newsletter-Team

Das sind die heutigen Inhalte:

  • Zu Lande, zu Wasser und in der Luft – kein Problem mit der Warentransportversicherung
  • Der Countdown läuft: Rückdatierungsaktion für den Grundfähigkeitsschutzbrief endet am 28.02.2025! 
  • Wenn der Allmächtige nicht helfen kann – kurioser Schadenfall zur Vertrauensschadenversicherung
  • Im Frühling fliegen sie wieder – oder: Die passende Versicherung für Drohnenbesitzer


Zu Lande, zu Wasser und in der Luft – kein Problem mit der Warentransportversicherung


Was die alten Babylonier begonnen haben, führen wir im besten Sinne Ihrer Gewerbekunden fort.
Waren und Güter sind perfekt abgesichert mit unserer Zurich FirmenSchutz Warentransportversicherung.
Ob Einzelvertrag für den einmaligen Transport oder Jahresvertrag für alle Transporte innerhalb eines Jahres – Ihr Kunde hat die Wahl.
Wussten Sie, dass in der Warentransportversicherung sogar eine Allrisk-Deckung möglich ist?
Viele Infos und hilfreiche Unterlagen finden Sie hier:

Die FirmenSchutz Warentransportversicherung im Maklerweb

Der Countdown läuft: Rückdatierungsaktion für den Grundfähigkeits-Schutzbrief endet am 28.02.2025!


Unser Grundfähigkeits-Schutzbrief bietet wirklich eine Menge Vorteile wie z.B. vier neue Leistungsauslöser:
•    Bildschirmarbeit
•    Nutzung Smartphone 
•    Fahrradfahren
•    Nutzung öffentlicher Personennah- und Fernverkehr

An den Prämien haben wir für Ihre Kunden auch etwas gemacht. Die Nettoprämien sind im Zuge der Erhöhung des Höchstrechnungszinses zum Jahreswechsel insbesondere bei handwerklichen Berufen noch einmal um bis zu 18% gesunken.

Die Rückdatierungsaktion ist bis 28.02.2025 nutzbar.
Als zusätzliches Bonbon gilt diese für alle Protection-Produkte, also auch für den Berufsunfähigkeits-Schutzbrief und den Erwerbsunfähigkeits-Schutzbrief.
Seien Sie schnell, es lohnt sich!
Alle Infos zur Aktion finden Sie hier:

Beraterchart Rückdatierung

Weitere Informationen zum Grundfähigkeits-Schutzbrief finden Sie hier:

Alle Infos zum Grundfähigkeits-Schutzbrief

Wenn der Allmächtige nicht helfen kann – kurioser Schadenfall zur Vertrauensschadenversicherung


Für Sie in "procontra-online" entdeckt: Ein kurioser Schadenfall hat sich im Bistum Paderborn ereignet. Gut, dass es eine Vertrauensschadenversicherung gab.

Quelle hier: Versicherung zahlt nach Finanzskandal um Gütersloher Pastor »


Es lohnt also, sich mit dem Thema Vertrauensschadenversicherung intensiver zu befassen.

Schauen Sie am besten gleich hier mal rein:

Mehr zur Vertrauensschadenversicherung

Im Frühling fliegen sie wieder – oder: Die passende Versicherung für Drohnenbesitzer  


Eine Drohnenversicherung ist wie ein Schutzhelm für die mittlerweile weit verbreiteten Fluggeräte – man weiß schließlich nie, wann sie unerwartet abstürzen oder auf ein Hindernis treffen!

Eine Haftpflichtversicherung für die Drohnen ist Pflicht. Der Nachweis darüber muss übrigens beim Fliegen lassen mitgeführt werden.

Auch immer mehr Gewerbekunden nutzen Drohnen für die tägliche Arbeit, sei es für Videoproduktionen, die Suche nach vermissten Personen, Gelände- oder Dachinspektionen und vieles mehr.

Speziell für diese Gewerbekunden bieten wir auch eine Kaskoversicherung für Drohnen an.

Mehr Infos, den Antrag und den Schnellrechner finden Sie hier:

Alles zur Drohnen- und Multicopterversicherung


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