Falls diese E-Mail nicht korrekt dargestellt werden sollte, verwenden Sie bitte diesen Link.
Sehr geehrter Herr Amtsdirektor Trummer,
am 23. Dezember 2025 haben wir Sie über den Abschluss der Rahmenvereinbarung „Briefversand International“ (GZ 3801.04913) informiert.Da es zu Rückfragen zur Abwicklung von Abrufen gekommen ist, möchten wir Ihnen im Folgenden, die für den Abruf aus der Rahmenvereinbarung wesentlichen Aspekte darstellen und erläutern, um vereinzelt aufgekommene Bedenken und Missverständnisse auszuräumen.1. Keine AbrufverpflichtungDie Rahmenvereinbarung sieht grundsätzlich keine Verpflichtung zum Abruf vor. Daraus ergibt sich auch, dass keine Verpflichtung besteht, Leistungen aus einem bestimmten Los abzurufen. Sie entscheiden selbst, ob und welche Leistungen sie benötigen.2. Grundsätzliche AbrufmöglichkeitenWenn Sie Leistungen abrufen möchten, stehen Ihnen zwei Varianten zur Verfügung:Direktabrufe, bei denen die Leistungen zu den unveränderten, ursprünglich angebotenen Bedingungen und Preisen des jeweiligen Loses beauftragt werden.Abrufe mit Konkretisierung, bei denen das Angebot an die konkreten Anforderungen des jeweiligen Auftraggebers angepasst wird. Das bedeutet, der Auftraggeber ersucht den Auftragnehmer des jeweiligen Loses um die Legung eines überarbeiteten („konkretisierten“) Angebotes, das die konkreten Anforderungen des Auftraggebers berücksichtigt. Diese Konkretisierungen ermöglichen eine flexible Berücksichtigung individueller Bedürfnisse, bewegen sich jedoch stets im Rahmen der rechtlichen Vorgaben und dürfen keine wesentlichen Änderungen im Sinne des § 155 Abs. 1 BVergG 2018 darstellen.3. Drei Lose: Welches passt zu Ihrem Bedarf?Die Rahmenvereinbarung ist in drei Lose gegliedert, die unterschiedliche Bedarfssituationen abdecken:Los 1: Basismodell für den internationalen Briefversand mit Selbsteinlieferung in Annahmestellen des Auftragnehmers. Dieses Los kann unabhängig vom Sendungsvolumen genutzt werden und ist besonders geeignet für geringes oder unregelmäßiges Sendungsvolumen.Los 2: Versand mit Abholung der Sendungen durch den Auftragnehmer. Gedacht für regelmäßiges, mittleres Sendungsvolumen.Los 3: Versandlösung für hohes, regelmäßiges Sendungsvolumen sowie automatisierte Prozesse.4. Wie wird das passende Los bestimmt?Sie definieren zunächst Ihren konkreten Bedarf (z.B. Sendungsvolumen, Übergabeart). Auf dieser Basis wird jenes Los herangezogen, das diesen Anforderungen am besten entspricht. Daraus ergibt sich automatisch auch der jeweilige Vertragspartner.Eine gezielte Auswahl einzelner Lieferanten ist im Rahmen der Rahmenvereinbarung nicht vorgesehen, da die Beauftragung stets entlang der festgelegten Loskriterien erfolgt. Abrufe mit Konkretisierung können zwar Änderungen beinhalten und müssen daher nicht mehr in allen Details den Kriterien des dem Abruf jeweils zugrundeliegenden Loses entsprechen. Auch hier muss aber der Abruf aus dem Los erfolgen, dessen Definition die angepassten Anforderungen insgesamt eher entsprechen. Eine freie Auswahl eines Auftragnehmers ist auch in diesem Fall nicht vorgesehen.Wir hoffen, diese Informationen erleichtern Ihnen den vergaberechtssicheren Abruf aus der Rahmenvereinbarung!Für allgemeine Rückfragen steht Ihnen das BBG-Kundenmanagement-Team gerne zur Verfügung, bei fachlichen Rückfragen zu diesem Schreiben wenden Sie sich bitte an Anja Hüttner aus unserem Vertrags- und Qualitätsmanagement unter qualitaetsmanagement@bbg.gv.at.
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Weinmann
Key-Account-Manager
Tel.: +43124570508850
Mobil: +43 664 9649129
Barbara.Weinmann@bbg.gv.at
Bundesbeschaffung GmbHLassallestraße 9b, A-1020 Wien
Dieses Dieses E-Mail ergeht an alle Ressort-/HauptkoordinatorInnen, Ressort-/HauptkoordinatorInnen (Stv.), den TeilbereichskoordinatorInnen und InteressentInnen der BG "Briefpost", sowie den AnsprechpartnerInnen für Bedarfserhebungen.
Gesamtverteilerliste
Die Gesamtverteilerliste des Bundes wird aus datenschutz- und sicherheitstechnischen Gründen über das BBG-Portal (bbg.gv.at) für den Download zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie, dass zum Abruf dieser Liste ein Zugang zum Portal erforderlich ist. Falls Sie noch keinen Zugang besitzen, empfehlen wir Ihnen, diesen zeitnah zu beantragen, um die Liste weiterhin problemlos einsehen zu können. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Registrierung finden Sie unter: https://www.bbg.gv.at/information/faq.
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Sehr geehrter Herr AmtsdirektorTrummer,
am 23. Dezember 2025 haben wir Sie über den Abschluss der Rahmenvereinbarung „Briefversand International“ (GZ 3801.04913) informiert.
Da es zu Rückfragen zur Abwicklung von Abrufen gekommen ist, möchten wir Ihnen im Folgenden, die für den Abruf aus der Rahmenvereinbarung wesentlichen Aspekte darstellen und erläutern, um vereinzelt aufgekommene Bedenken und Missverständnisse auszuräumen.
1. Keine Abrufverpflichtung
Die Rahmenvereinbarung sieht grundsätzlich keine Verpflichtung zum Abruf vor. Daraus ergibt sich auch, dass keine Verpflichtung besteht, Leistungen aus einem bestimmten Los abzurufen. Sie entscheiden selbst, ob und welche Leistungen sie benötigen.
2. Grundsätzliche Abrufmöglichkeiten
Wenn Sie Leistungen abrufen möchten, stehen Ihnen zwei Varianten zur Verfügung:
Direktabrufe, bei denen die Leistungen zu den unveränderten, ursprünglich angebotenen Bedingungen und Preisen des jeweiligen Loses beauftragt werden.
Abrufe mit Konkretisierung, bei denen das Angebot an die konkreten Anforderungen des jeweiligen Auftraggebers angepasst wird. Das bedeutet, der Auftraggeber ersucht den Auftragnehmer des jeweiligen Loses um die Legung eines überarbeiteten („konkretisierten“) Angebotes, das die konkreten Anforderungen des Auftraggebers berücksichtigt. Diese Konkretisierungen ermöglichen eine flexible Berücksichtigung individueller Bedürfnisse, bewegen sich jedoch stets im Rahmen der rechtlichen Vorgaben und dürfen keine wesentlichen Änderungen im Sinne des § 155 Abs. 1 BVergG 2018 darstellen.
3. Drei Lose: Welches passt zu Ihrem Bedarf?
Die Rahmenvereinbarung ist in drei Lose gegliedert, die unterschiedliche Bedarfssituationen abdecken:
Los 1: Basismodell für den internationalen Briefversand mit Selbsteinlieferung in Annahmestellen des Auftragnehmers. Dieses Los kann unabhängig vom Sendungsvolumen genutzt werden und ist besonders geeignet für geringes oder unregelmäßiges Sendungsvolumen.
Los 2: Versand mit Abholung der Sendungen durch den Auftragnehmer. Gedacht für regelmäßiges, mittleres Sendungsvolumen.
Los 3: Versandlösung für hohes, regelmäßiges Sendungsvolumen sowie automatisierte Prozesse.
4. Wie wird das passende Los bestimmt?
Sie definieren zunächst Ihren konkreten Bedarf (z.B. Sendungsvolumen, Übergabeart). Auf dieser Basis wird jenes Los herangezogen, das diesen Anforderungen am besten entspricht. Daraus ergibt sich automatisch auch der jeweilige Vertragspartner.
Eine gezielte Auswahl einzelner Lieferanten ist im Rahmen der Rahmenvereinbarung nicht vorgesehen, da die Beauftragung stets entlang der festgelegten Loskriterien erfolgt. Abrufe mit Konkretisierung können zwar Änderungen beinhalten und müssen daher nicht mehr in allen Details den Kriterien des dem Abruf jeweils zugrundeliegenden Loses entsprechen. Auch hier muss aber der Abruf aus dem Los erfolgen, dessen Definition die angepassten Anforderungen insgesamt eher entsprechen. Eine freie Auswahl eines Auftragnehmers ist auch in diesem Fall nicht vorgesehen.
Wir hoffen, diese Informationen erleichtern Ihnen den vergaberechtssicheren Abruf aus der Rahmenvereinbarung!
Für allgemeine Rückfragen steht Ihnen das BBG-Kundenmanagement-Team gerne zur Verfügung, bei fachlichen Rückfragen zu diesem Schreiben wenden Sie sich bitte an Anja Hüttner aus unserem Vertrags- und Qualitätsmanagement unter qualitaetsmanagement@bbg.gv.at.
Dieses Dieses E-Mail ergeht an alle Ressort-/HauptkoordinatorInnen, Ressort-/HauptkoordinatorInnen (Stv.), den TeilbereichskoordinatorInnen und InteressentInnen der BG "Briefpost", sowie den AnsprechpartnerInnen für Bedarfserhebungen.
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