+++ NIEDERLANDE: BUßGELD VON RUND EUR 825 MIO. GEGEN UBER WEGEN AUTOMATISIERTER ENTSCHEIDUNGSFINDUNG +++
Die niederländische Datenschutzaufsichtsbehörde Autoriteit Persoonsgegevens (AP) hat gegen die Uber Technologies Inc. ein Bußgeld in Höhe von EUR 824.990 Mio. verhängt. Uber setzte eine Software ein, die das (Fahr-)Verhalten der Fahrer sowie deren Kundenbewertungen überwachte. Stellte die Software einen Betrugsverdacht fest oder unterschritt ein Fahrer die festgelegten Bewertungsschwellen, wurde das betreffende Konto automatisch vorübergehend gesperrt; bei anhaltend schlechten Bewertungen erfolgte eine dauerhafte Deaktivierung, jeweils ohne weitere menschliche Prüfung. Die Betroffenen verloren dadurch ihre Einnahmen über die Plattform. Die AP sah darin einen Verstoß gegen das Verbot automatisierter Entscheidungsfindung nach Art. 22 DSGVO. Zudem habe Uber die Fahrer nicht hinreichend über die automatisierten Entscheidungsprozesse informiert. Uber hat die beanstandeten Praktiken inzwischen eingestellt und gegen den Bußgeldbescheid Widerspruch eingelegt. Das Bußgeld entspricht rund 1,85 % des weltweiten Jahresumsatzes von Uber, der für 2025 mit ca. EUR 44,5 Mrd. angegeben wird. Der DSGVO-Höchstrahmen beträgt 4 % des weltweiten Jahresumsatzes.
Zur Pressemitteilung der AP (v. 21. August 2026, Englisch)
+++ ITALIEN: EUR 1,7 MIO. BUßGELD NACH SOCIAL ENGINEERING-ANGRIFFEN +++
Die italienische Datenschutzaufsichtsbehörde Garante per la Protezione dei Dati Personali (GPDP) hat gegen die Wind Tre S.p.A. ein Bußgeld in Höhe von rund EUR 1,7 Mio. verhängt. Angreifer hatten sich gegenüber Beschäftigten zweier Verkaufsstellen telefonisch als Support-Techniker ausgegeben und durch dieses Social Engineering Zugriff auf Unternehmenssysteme erlangt. Dadurch wurden personenbezogene Daten von mehr als 365.000 Kunden exfiltriert; bei 41.359 Betroffenen waren auch Angaben zu Zahlungsmethoden enthalten. Die GPDP beanstandete insbesondere Mängel bei der Verwaltung von Zugangsdaten und digitalen Zertifikaten sowie unzureichende Sicherheitsprüfungen. Diese hätten Schwachstellen nicht erkannt, die bei vertieften Kontrollen hätten festgestellt werden können. Die Behörde sah darin Verstöße gegen die Grundsätze der Integrität und Vertraulichkeit sowie gegen die Sicherheitsanforderungen der DSGVO und ordnete zusätzliche Schutzmaßnahmen an.
Zur Mitteilung der GPDP (v. 16. Juli 2026, Italienisch)
Zum Bußgeldbescheid der GPDP (v. 14. Mai 2026, Italienisch)
+++ ITALIEN: EUR 460.000 BUSSGELD WEGEN ZU LANGER SPEICHERUNG VON MITARBEITER-E-MAILS UND LOGDATEN +++
Außerdem hat die GPDP der Piaggio & C. S.p.A. ein Bußgeld in Höhe von EUR 460.000 auferlegt. Zwei ehemalige Beschäftigte hatten beanstandet, dass das Unternehmen während des Arbeitsverhältnisses auf Nachrichten ihrer individualisierten dienstlichen E-Mail-Konten zugegriffen und E-Mails anschließend in Disziplinarverfahren verwendet hatte. Im Zuge der Untersuchung stellte die GPDP fest, dass Inhalte dienstlicher E-Mail-Konten und technische Protokolldaten über lange Zeiträume gespeichert worden waren. Dadurch sei eine detaillierte Nachverfolgung der Tätigkeit der Beschäftigten möglich gewesen. Die Behörde beanstandete insbesondere Verstöße gegen die Grundsätze der Rechtmäßigkeit, Transparenz, Zweckbindung und Speicherbegrenzung sowie gegen die Vorgaben zum Beschäftigtendatenschutz. Zudem seien Auskunftsersuchen der Betroffenen nicht fristgerecht beantwortet worden.
Zum Bußgeldbescheid der GPDP (v. 18. Juni 2026, Italienisch)